Es begann am 23. April 2026 in der Kastanienallee in Berlin. Mein Auto stand dort, offenbar falsch. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes entdeckten es kurz nacheinander und machten daraus zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gleiches Auto, gleiches Kennzeichen, gleicher Ort, nahezu dieselbe Zeit. Ein Auto, ein Parkvorgang, zwei Aktenzeichen. Deutsche Wertschöpfung!
Man hätte Kennzeichen, Ort und Uhrzeit vergleichen, einen Vorgang streichen und Feierabend machen können. Aber die beiden Verfahren hatten nun Aktenzeichen und damit ein Eigenleben. Also schrieb ich an die Polizei. Nach einigem Hin und Her wurde tatsächlich festgestellt: Es war eine Doppelahndung. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Mich interessierte nun, warum eine Behörde so etwas nicht selbst bemerkt. Die erste Erklärung war von einer Schönheit, die nur deutsche Verwaltungssprache hervorbringen kann: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürften die Verfahren im Vorfeld nicht abgeglichen werden. Die Behörde durfte also mein Kennzeichen erfassen, meine Halterdaten abrufen, zwei Verfahren eröffnen und zweimal Geld verlangen. Nur feststellen, dass sie das alles zweimal tat, durfte sie nicht. Wegen Datenschutz!
Ich fragte nach der gesetzlichen Grundlage. Nach weiteren Schreiben stellte sich heraus: Eine gesetzliche Vorschrift gibt es gar nicht. Der fehlende Abgleich beruhte vielmehr auf einer internen Dienstanweisung. Nicht schlecht. Nun wollte ich wissen, was mit einem Bürger geschieht, der zwei amtliche Schreiben erhält, der deutschen Verwaltung vertraut und zweimal bezahlt. Die Antwort war beruhigend eindeutig: Dann sind beide Vorgänge erledigt. Eine automatische nachträgliche Kontrolle gibt es nicht, eine automatische Rückzahlung auch nicht. Der Fehler wird erst untersucht, wenn der Bürger ihn selbst entdeckt und sich meldet. Genial: Das Qualitätsmanagement wird an den Kunden ausgelagert.
Ich habe viele Jahre eine große Kinderklinik geleitet. Natürlich machten auch wir Fehler. Allerdings wäre niemand auf die Idee gekommen zu sagen: Wir kontrollieren das nicht selbst. Wenn Sie einen Behandlungsfehler entdecken, melden Sie sich bitte, dann schauen wir mal nach.
Ich fragte weiter, wie häufig solche Doppelahndungen vorkommen und wie viele Bürger möglicherweise zweimal bezahlen. Das wird nicht statistisch erfasst. Trotzdem wusste das Ordnungsamt, dass solche Fälle nur äußerst selten vorkämen. Auch das ist eine elegante Methode: Was man nicht zählt, kann auch nicht zu einem statistischen Problem werden!
Irgendwann fand man sogar die Ursache meines Falles. Ein Mitarbeiter hatte eine falsche Postleitzahl eingegeben. Das kann passieren. Menschen machen Fehler. Interessant ist nur, was danach geschah. Nach mehreren Monaten, diversen Schreiben und einer wachsenden Zahl beteiligter Personen wurde schließlich ein Prüfauftrag ausgelöst. Nun soll untersucht werden, ob der Computer künftig erkennen könnte, dass dasselbe Kennzeichen gerade schon einmal erfasst wurde. Auch soll geprüft werden, ob man bei einer Straße vielleicht nur die dazu passenden Postleitzahlen zur Auswahl anbieten könnte. Man darf gespannt sein, wohin dieses Zukunftsprojekt noch führt.
Damit hätte die Geschichte fast einen versöhnlichen Abschluss gefunden. Aber es kam ein neuer Brief: 23,50 Euro Kostenbescheid. Das verbliebene Verfahren wurde eingestellt, weil der Fahrer nicht habe ermittelt werden können. Die Kosten dafür sollte nun ich als Halter bezahlen.
Das war der Augenblick, in dem die Geschichte eine gewisse Vollkommenheit erreichte. Über Monate hatte die Verwaltung mit mir korrespondiert. Sie kannte meinen Namen, meine Anschrift, das Fahrzeug, das Kennzeichen, den Parkort, die Uhrzeiten, zwei Aktenzeichen und inzwischen sogar die falsch eingegebene Postleitzahl. Ordnungsamt, Bußgeldstelle, Beschwerdestelle, Vorgesetzte und diverse weitere Mitarbeiter hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Nur eine Frage konnte ich in der Akte nicht entdecken: Wer ist eigentlich gefahren?
Also beantragte ich gerichtliche Entscheidung. Inzwischen liegt die Sache beim Amtsgericht Tiergarten. Aus einem Parkverstoß über 25 Euro sind zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehrere Beschwerden, diverse Stellungnahmen und Rückfragen, ein technischer Prüfauftrag, ein Kostenbescheid und schließlich ein Gerichtsverfahren geworden. Nach meiner Durchsicht der Akte dürften an die dreißig Personen zumindest zeitweise mit dem Schicksal meines parkenden Autos befasst gewesen sein.
In meiner Klinik wären bei einem organisatorischen Fehler ich als Chef und die unmittelbar Beteiligten zusammengekommen. Alle an einen kleinen Tisch passend. Wir hätten festgestellt, was schiefgelaufen war, den Ablauf geändert und uns wieder unserer eigentlichen Arbeit zugewandt. Allerdings ging es bei uns auch nur um kranke Kinder und nicht um ein falsch parkendes Auto in der Kastanienallee…
Nun beschäftigt sich ein Amtsrichter mit der Frage, ob ich 23,50 Euro dafür bezahlen muss, dass die Behörde den Fahrer nicht ermitteln konnte, nachdem sie offenbar versäumt hatte, den bekannten Halter danach zu fragen.
Was der Versuch, diese 23,50 Euro einzutreiben, den Steuerzahler inzwischen gekostet hat, weiß niemand. Vielleicht 500 Euro, vielleicht 1.000, vielleicht mehr. Aber auch darüber sollte man besser keine Statistik führen. Sonst könnte am Ende noch jemand auf die Idee kommen, sie auszuwerten.
Nachtrag: Das Amtsgericht
Inzwischen hat der Amtsrichter entschieden. Mein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hatte Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten hat den Kostenbescheid aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens und meine notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
Interessant ist die Begründung. Das Gericht schreibt, aus meinen früheren Schreiben habe sich hinreichend deutlich ergeben, dass ich meine Fahrereigenschaft überhaupt nicht in Abrede stellen wollte. Damit habe gegen mich ein hinreichender Tatverdacht bestanden. Das Verfahren hätte also mit einem Bußgeldbescheid gegen mich abgeschlossen werden können. Die Voraussetzungen dafür, mir stattdessen die Kosten als Halter aufzuerlegen, lagen nicht vor.
Damit hat die Geschichte nun doch noch ein Ende. Aus einem falsch parkenden Auto waren zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehrere Beschwerden, diverse Stellungnahmen und Rückfragen, ein technischer Prüfauftrag, ein Kostenbescheid und schließlich ein Gerichtsverfahren geworden. Und am Ende stellte das Gericht fest, dass auch der Kostenbescheid zu Unrecht ergangen war.
Die 23,50 Euro muss ich also nicht bezahlen. Was der Versuch, sie einzutreiben, den Steuerzahler inzwischen gekostet hat, weiß ich weiterhin nicht. Vielleicht sollte man darüber wirklich besser keine Statistik führen.